Ein Parkrempler, ein neuer Stoßfänger oder ein Umbau am Heck, und schon ist auch das Kennzeichen betroffen: Das Schild ist verbogen, der Halter gebrochen oder er passt nicht mehr. Beides lässt sich schnell ersetzen. Damit danach alles den Vorschriften entspricht, hilft ein Blick in § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Ist das Schild noch da, aber verbogen oder nicht mehr lesbar, kannst du es in der Regel mit derselben Kombination ersetzen lassen. Berlin nennt das ausdrücklich, frag am besten vorher kurz bei deiner Zulassungsstelle nach. Du bestellst ein neues Schild mit genau der Kombination aus Feld A des Fahrzeugscheins und lässt es dort abstempeln. Das alte Schild nimmst du mit, damit es entwertet wird.
Die Plakette vom alten Schild lässt sich nicht umsetzen, beim Ablösen wird sie zerstört. Das Abstempeln kostet laut Gebührenordnung 2,60 € plus bis zu 1,20 € je Plakette, München nennt ab 4,40 €.
Achte beim Kauf von Ersatzschildern auf das Prüfzeichen. Vorgeschrieben sind reflektierende Schilder nach DIN 74069, und vorne muss das DIN-Zeichen samt Registernummer zu sehen sein. Fehlt es, ist das Schild nicht vorschriftsmäßig, auch wenn die Kombination stimmt.
Ist ein Kennzeichen nicht mehr auffindbar, gilt es als verloren. Dann lässt du das Auto stehen, denn ohne Kennzeichen zu fahren ist ordnungswidrig. Bei Diebstahl gehst du zur Polizei, einen Verlust erklärst du bei der Zulassungsstelle.
Die alte Nummer bleibt danach gesperrt, bis das Schild wieder auftaucht, sonst zehn Jahre lang. Dein Auto bekommt deshalb eine neue Kombination und zwei neue Schilder, auch wenn nur eines fehlt. Das übrige Schild bringst du zum Termin mit, dort wird es entwertet.
Ein Kennzeichenhalter ist keine Pflicht. Vorgeschrieben ist, dass die Kennzeichen vorne und hinten vorhanden und fest angebracht sind. Ein Halter hält das Schild aber sauber an seinem Platz, und nach einem Rempler ist er oft das erste Teil, das bricht. Beim Tausch muss er zur Schildgröße passen. Wer auf ein kurzes Schild mit 460 mm umsteigt, braucht auch den kürzeren Halter, der Halter für 520 mm wäre dafür zu lang.
Nach der Montage lohnt eine kurze Kontrolle. Schrift und Plaketten müssen frei bleiben, nichts darf verdeckt sein. Aus 20 m Entfernung muss das Kennzeichen lesbar bleiben, auch wenn man bis zu 30 Grad seitlich davon steht. Das hintere Kennzeichen braucht eine funktionierende Beleuchtung, prüf die Lampe also gleich mit.
Ist das Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben angebracht, kostet das 10 €. Abdeckungen aus Glas, Folie oder Ähnlichem sind verboten, dafür sieht der Bußgeldkatalog 65 € vor.
Wird an der Anhängerkupplung ein Fahrradträger montiert und verdeckt er das hintere Kennzeichen ganz oder teilweise, muss es am Träger wiederholt werden. Das hintere Schild bleibt dabei am Auto, für den Träger brauchst du ein drittes mit derselben Kombination. Abgestempelt wird es nicht.
Ersatzschilder im Standardformat 520 × 110 mm kannst du zum Beispiel bei Direktschild online bestellen: ab zwei Schildern für 3,95 € pro Stück, ein einzelnes kostet 4,93 €. Einen passenden schwarzen Kennzeichenhalter ohne Werbeaufdruck gibt es dort für 3,95 €. Wer beides zusammen bestellt, zahlt den Versand von 5,90 € nur einmal.